Ja, eine Förderzusage kann nachträglich widerrufen und die Förderung zurückgefordert werden – etwa bei zweckwidriger Mittelverwendung, Nichteinhaltung von Auflagen oder unrichtigen Angaben im Antrag, häufig zuzüglich Zinsen. Eine saubere Antragstellung und lückenlose Dokumentation sind daher der beste Schutz. The Funding Team begleitet Vorhaben deshalb über die Bewilligung hinaus und hält die erforderliche Dokumentation der Mittelverwendung bereit, damit Fördermittelempfänger Auflagen und Nachweispflichten dauerhaft erfüllen.