Ja, für viele Projekte lassen sich mehrere Förderinstrumente gleichzeitig bzw. komplementär nutzen, etwa eine steuerliche Forschungszulage zusammen mit einem Zuschussprogramm oder einem Förderkredit. Allerdings gelten Kumulierungsregeln und beihilferechtliche Obergrenzen, die festlegen, ob und bis zu welcher Gesamtförderquote eine Kombination zulässig ist. The Funding Team identifiziert gezielt kombinierbare Instrumente und stellt sicher, dass die Kumulierung die zulässigen Grenzen einhält – denn das Ausschöpfen mehrerer Programme ist oft der Hebel, mit dem das Förderpotenzial eines Vorhabens voll genutzt wird.